„Mangels aussagekräftiger Studien bleibt unklar, ob Patientinnen und Patienten mit einer verkürzten Zahnreihe einen Vorteil davon haben, wenn der Zahnersatz auf ein im Kiefer fest verankertes Implantat aufgesetzt wird.“ Zu diesem Ergebnis kommt der am 28. September 2009 veröffentlichte Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Die Wissenschaftler haben im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) diese sogenannten implantatgetragenen Suprakonstruktionen mit konventionellem Zahnersatz verglichen. Dieser ist entweder herausnehmbar oder an noch vorhandenen Zähnen befestigt.
Von einer verkürzten Zahnreihe sprechen Zahnärzte dann, wenn Zähne am Ende des oberen oder unteren Kiefers nicht mehr vorhanden sind. Wie bei der Zahnlücke gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ersatz zu schaffen: Als Alternative zur konventionellen Prothese kann eine künstliche, häufig aus Titan gefertigte Zahnwurzel in den Kiefer eingepflanzt werden (enossales Implantat).
Auf dem Gewinde dieses Implantats sitzt der Kronenaufbau, auf dem dann die Suprakonstruktion – also der sichtbare Teil des Zahnersatzes – verankert wird. Leitlinien empfehlen solche implantatgetragenen Suprakonstruktionen insbesondere bei Kieferdefekten, etwa bedingt durch Knochenschwund (Kieferatrophie) oder Unfälle.
Den Nutzen für die Patienten macht das IQWiG an vier Zielgrößen fest: Zum einen daran, wie die Patienten ihre Mundgesundheit selbst erleben ("mundgesundheitsbezogene Lebensqualität"). Zum anderen daran, wie lange der Zahnersatz funktionstüchtig ist ("Funktionsdauer"). Weitere Zielgrößen sind die "Kaueffektivität", d.h. der Aufwand, der nötig ist, um Speisen schluckfähig zu machen sowie die Ernährung.
Nach Ansicht der Forscher ist die Studienlage unzureichend. Dabei hatten sie sich bei ihrer Recherche nicht nur auf randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) beschränkt, sondern auch kontrollierte Studien ohne zufällige Zuteilung der Patienten einbezogen. Berücksichtigt wurden überdies Fallserien, sofern diese bestimmten Mindestanforderungen genügten.
Dennoch konnten sie für keine der vier Zielgrößen methodisch belastbare Studien bzw. belastbare Belege ausfindig machen, die es erlauben, verlässliche Aussagen zu Vor- oder Nachteilen der Therapiealternativen zu machen.
Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): 28.09.2009
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