MAINZ (BIERMANN) – Ist es bei einem Zahnimplantat mit dem normalen Zähneputzen nicht getan und der Implantatträger mit der Reinigung überfordert, muss eine gesetzliche Krankenkasse zahlen.
Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz kürzlich (L 5 KR 39/09), ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.
Der Klägerin waren Ende 2001 nach einem Unfall im Ober- und Unterkiefer vier Zahnimplantate eingesetzt worden. An den Implantaten ist ein entsprechender Zahnersatz befestigt. Die Krankenkasse war der Meinung, dass die Zahnreinigung nicht zu ihren Leistungspflichten gehöre.
Doch die Richter am Landessozialgericht bezogen sich bei ihrer Entscheidung auf ein Gutachten, demzufolge eine ordnungsgemäße Reinigung nur beim Entfernen der Implantate ist. Daher sei klar, dass die Klägerin damit überfordert sei und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müsse. Wie häufig, das müsse von Fall zu Fall entschieden werden.
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter rund um Zahnmedizin und Zahnersatz.
Newsletter abonnieren